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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetscher- und Voice-Overservices

Definitionen:

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich die Begriffe „Auftragnehmer“, „wir“, „unser/-er/-e/-es“ bzw. „uns“ auf Language Connect International Ltd (eingetragener Firmensitz: 64 Southwark Bridge Road, London SE1 0AS, UK; Handelsregisternummer: 7364250), und „Auftraggeber“ bzw. „Sie“, „Ihr/-er/-e/-es“steht für das Unternehmen, die Firma, Behörde, Organisation bzw. Privatperson, die Language Connect LLP mit Dienstleistungen beauftragt.
„Dienstleistungen“ bezieht sich auf die von uns für Sie ausgeführten Dolmetscher- und Synchronisationssprachdienstleistungen.
„Auftrag“ bezieht sich auf die von Ihnen bei uns angeforderten Dienstleistungen.
„Linguist“ bezieht sich auf die Dolmetscher, Synchronsprecher oder anderen (Fremd-)Sprachenexperten, die von Language Connect zur Erfüllung der Dienstleistungen eingesetzt werden.
„Auftragsort“ bezieht sich auf den jeweiligen Ort oder Raum für den Language Connect vereinbart hat, Ausrüstung oder Linguisten zur Verfügung zu stellen.
„Gebuchter Termin“ bezieht sich auf alle Termine, Veranstaltungen, Aufnahmesitzungen oder anderen Anlässe, für die Language Connect vereinbart hat, Ausrüstung oder Linguisten zur Verfügung zu stellen.
„Schriftlich “ bezieht sich auf schriftliche Mitteilungen in Form von Briefen, Faxmitteilungen oder E-Mailnachrichten.

1. VERTRAG
1.1 Durch die Auftragserteilung an uns geht der Auftraggeber einen Vertrag mit uns ein, der den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn der Auftragnehmer hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Durch die Ausstellung eines Kostenvoranschlags wird durch Language Connect noch keinerlei Garantie gewährt, dass für den benötigten Zeitpunkt die erforderlichen Linguisten bzw. Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen. Diese Garantie erfolgt erst ab Auftragsbestätigung durch Language Connect. Schriftliche Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und verfallen nach diesem Zeitraum automatisch, insofern seitens des Auftragnehmers keine gegenteilige schriftliche Aussage erfolgt ist. Für zusätzlich anfallende, im Kostenvoranschlag nicht vorgesehene Kosten, die durch Arbeiten wie beispielsweise den Aufbau von Ausrüstung zwischen 21.00 und 06.30 Uhr entstehen oder durch Hinzufügen weiterer Ausrüstungsmaterialien, kann ein Aufschlag erhoben werden.

2. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG, VERZUG

2.1 Insofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer. Auf unseren Rechnungen werden alle vorschriftsgemäß anfallenden Steuern und Abgaben erhoben. Sollten wir durch Unterlassung Ihrerseits diese Steuern vorstrecken müssen, so behalten wir uns das Recht vor, Ihnen etwaige dadurch anfallende zusätzliche Gebühren und Zinsen in Rechnung zu stellen.

2.2 Insofern nicht anders in unserer Rechnung angegeben, erfolgt die Zahlung per Scheck oder Überweisung. Alle mit der Zahlung in Verbindung stehenden, von Banken und sonstigen Finanzinstituten erhobenen Gebühren, sind vom Auftraggeber zu begleichen und dürfen nicht von dem von uns in Rechnung gestellten Betrag abgezogen oder damit verrechnet werden.

2.3 Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden, es sei denn, einer der Geschäftsführer des Auftragnehmers stimmt einer Verlängerung schriftlich zu. Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorgeschriebenen 14 Tage beglichen, verfallen etwaige in den Kostenvoranschlägen eingeräumten Preisnachlässe.

2.4 Kostenvoranschläge in anderen Währungen als Euro basieren auf den Wechselkursen am Tage der Erstellung des Kostenvoranschlags und Rechnungen basieren, insofern nicht anders angegeben, auf den am Tag der Rechnungsausstellung gültigen Wechselkursen.

2.5 Die Dienstleistungen werden üblicherweise erst nach Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt. Sollte die Ausführung eines Projekts jedoch 4 Wochen überschreiten, so ist nach Ablauf des ersten Monats eine Teilzahlung von 50 % des geschätzten Gesamtpreises zu leisten, während alle danach anfallenden Kosten nach Abschluss des Projekts zu zahlen sind.

2.6 Ohne Beeinträchtigung unserer anderen Rechte behalten wir uns das Recht vor, zur Deckung unserer Verwaltungsgebühren auf alle ausstehenden fälligen Beträge pro Monat eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Gesamtbetrags, aber mindestens 5 € pro Monat, zu erheben. Sollte es sich als notwendig erweisen, eine Inkassofirma einzuschalten, um die Zahlung der ausstehenden Rechnung(en) zu erreichen, so werden dem Auftraggeber alle dadurch anfallenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.

2.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält der Auftragnehmer sich das Recht vor, alle ausstehenden Arbeiten an Projekten des Auftraggebers vorübergehend einzustellen, bzw. keine neuen Aufträge anzunehmen, ohne dass dies andere Rechte des Auftragnehmers beeinträchtigen würde.


3. STORNIERUNGEN UND ÄNDERUNGEN
3.1 Ausrüstungsverleih und -aufbau: Storniert, verschiebt oder ändert der Auftraggeber den Ausrüstungsverleih und/oder -aufbau 1-3 Wochen vor dem Gebuchten Termin, so fällt eine Stornogebühr von 50 % des ursprünglich festgelegten Preises an. Storniert oder ändert der Auftraggeber den Ausrüstungsverleih und/oder -aufbau 2-6 Tage vor dem Gebuchten Termin, so fällt eine Stornogebühr von 75 % des ursprünglich festgelegten Preises an. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin werden 100 % des ursprünglich festgelegten Preises fällig.
3.2 Dolmetscher und Synchronsprecher: Storniert oder verschiebt der Auftraggeber Dienstleistungen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, so muss die Benachrichtigung spätesten 24 Stunden vor dem Gebuchten Termin erfolgen, unter allen Umständen jedoch an einem Werktag zwischen 8 und 17 Uhr, da Stornierungen, die uns außerhalb unserer Öffnungszeiten, an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen erreichen nicht berücksichtigt werden können. In allen anderen Fällen wird der komplette Preis der Buchung fällig.
Storniert oder verschiebt der Auftraggeber Dienstleistungen, die pro Tag abgerechnet werden, so muss die Benachrichtigung spätesten 72 Stunden vor dem Gebuchten Termin erfolgen, unter allen Umständen jedoch an einem Werktag, da Stornierungen, die uns außerhalb unserer Öffnungszeiten, an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen erreichen nicht berücksichtigt werden können. In allen anderen Fällen wird der komplette Preis der Buchung fällig.
3.3 Die Entscheidung, dem Auftraggeber einen Teil der oder die gesamte Stornogebühr zu erlassen unterliegt allein dem Auftragnehmer.

4. HAFTBARKEIT
4.1 Bei allen Gebuchten Terminen, auch solchen, bei denen ein Techniker des Auftragnehmers anwesend ist, ist allein der Auftraggeber für etwaige Schäden an der gelieferten Ausrüstung oder der Verlust derselben haftbar. Aus Versicherungsgründen ist der Wert der Empfängereinheiten bei 250 €, für jeden Kopfhörer bei 25 € und für jedes Mikrofon bei 1.195 € (alle Preise zzgl. MwSt.) angesetzt. Sollten die einzelnen Ausrüstungsgegenstände nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Gebuchten Termin an den Auftragnehmer übergeben werden, so wird dem Auftraggeber der jeweils entsprechende Betrag in Rechnung gestellt.
4.2 Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für eventuell dem Auftraggeber entstandene direkte oder indirekte Verluste oder Folgeschäden, inklusive eventueller, durch die diesem Vertrag unterliegenden Dienstleistungen bzw. Materiallieferungen entstandene, Profitverluste.
4.3 Die Haftbarkeit des Auftragnehmers im Falle eines Vertragsbruchs seinerseits kann den Gesamtbetrag dieses Vertrags nicht überschreiten.
4.4 In den Fällen, in denen der Auftragnehmer mit dem Transport der Ausrüstungsgegenstände zum oder vom Auftragsort beauftragt wurde, übernimmt dieser die Haftung für alle eventuell entstandenen Verluste der oder Schäden an den Ausrüstungsgegenstände(n).

5. LINGUISTEN
5.1 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer mindestens 7 Tage vor Beginn des Gebuchten Termins vollständig einzuweisen, inklusive aller nötigen Dokumente (z.B. Programme, Zeitpläne, Skripte, Protokolle vorheriger Sitzungen, Berichte, Zusammenfassungen, Reden etc.), wenn möglich in allen am Tage des Gebuchten Termins benötigten Sprachen. Die Zurverfügungstellung derartiger Dokumente obliegt dem Auftraggeber, und wir/unsere Linguisten können keinerlei Verantwortung für die Qualität der geleisteten Dienste übernehmen, wenn sich die Dokumentation als mangelhaft herausstellt oder nie übergeben wurde. Der Auftraggeber erklärt hiermit weiterhin, dass der Auftragnehmer durch Besitz oder Gebrauch der durch den Auftraggeber übergebenen Dokumente und Informationen nicht Gefahr läuft, gegen Gesetze des eigenen oder anderer Länder zu verstoßen.
5.2 Bei Ausfall eines Linguisten vor Beginn oder während des Gebuchten Termins, sei es durch Krankheit, Verletzungen oder Nichterscheinen, so wird der Auftragnehmer alles in seiner Macht stehende tun, um einen Ersatz zu finden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so übernehmen wir dafür keine Haftung.
5.3 Wenn nicht anders im Voraus schriftlich vereinbart, gelten unsere Tarife und arbeiten unsere Dolmetscher und Synchronsprecher ausschließlich von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, mit kurzen Pausen morgens und nachmittags und einer mindestens einstündigen Mittagspause.
Für Arbeit zu anderen Zeiten oder unter anderen Umständen können zusätzliche Gebühren erhoben werden, und solche muss entweder mit uns oder wenn dies nicht möglich ist, mit unseren Mitarbeitern vor Ort vereinbart werden.

6. AUFTRAGSORT
Insofern nicht anders vorab schriftlich vereinbart, obliegt es dem Auftraggeber,

(a) den Mitarbeitern des Auftragnehmers frühzeitig Zugang zum Auftragsort zu ermöglichen, damit diese die Ausrüstung aufbauen und testen können;
(b) dafür zu sorgen, dass der Auftragsort vollständig für den Aufbau unserer Ausrüstung ausgestattet ist (z.B. mit Bühnen, Tischen, Stromanschlüssen etc.);
(c) dafür zu sorgen, dass unsere Ausrüstung nach ihrem Aufbau während der gesamten Dauer des Gebuchten Termins nicht bewegt wird und dass der Auftragsort während der gesamten Dauer des Gebuchten Termins nicht für Zwecke verwendet wird, die die Verstellung oder den Abbau und Wiederaufbau unserer Ausrüstung zur Folge haben (wie z.B. Bankette, Abendessen, Tanzveranstaltungen etc.);
(d) dafür zu sorgen, dass alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Mitarbeiter und unserer Ausrüstungsgegenstände getroffen werden, so lang diese sich am Auftragsort aufhalten bzw. befinden;
(e) dafür zu sorgen, dass unseren Mitarbeitern nach Ende des Gebuchten Termins ausreichend Zeit am Aufenthaltsort gestattet wird, um die Ausrüstungsgegenstände abzubauen und abzutransportieren.

7. HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt (Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, Bürgerunruhen, Naturkatastrophen, Krieg und andere von außen kommende, nicht voraussehbare und auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse) wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend benachrichtigen und von den Umständen in Kenntnis setzen. Fälle höherer Gewalt erlauben es sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber, den Auftrag zu stornieren. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, den Auftragnehmer für alle bereits ausgeführten Arbeiten zu entschädigen. Der Auftragnehmer wird in jeder Situation alle Bemühungen anstellen, um den Auftrag des Auftraggebers vollständig auszuführen.

8. NICHTEINHALTUNG UND VERTRAGSBRUCH
Ohne Beeinträchtigung des Anspruchs Language Connects auf die Forderung von anderen Zahlungsrückständen im Rahmen dieses Vertrags bzw. von durch Vertragsbruch verursachten Entschädigungen, behält Language Connect sich das Recht vor, den Auftrag zu stornieren, sollte einer der folgenden Fälle eintreten:

(I) Verletzung einer Klausel dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber;
(II) Beeinträchtigung oder Gefährdung unserer Eigentumsrechte auf gemietete Ausrüstungsgegenstände;
(III) Initiierung von Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber;
(IV) Auflösung, Antrag auf Zwangsliquidation oder freiwillige Liquidation;
(V) Konkurserklärung bzw. Anordnung einer Verwaltung bzw. Zwangsverwaltung des Auftraggebers;
(VI) Einberufung einer Gläubigerversammlung bzw. Erklärung einer Abtretung durch den Auftraggeber oder Vereinbarung anderer Vergleiche mit Gläubigern des Auftraggebers.
(VII) Ergreifung von Maßnahmen zur Pfändung oder Vollstreckung bzw. Androhung derselben von beweglichem und unbeweglichem Hab und Gut des Auftraggebers.
(VIII) Zurücklassung der Ausrüstung durch den Auftraggeber. Sollte dieser Ausrüstungsgegenstände zurücklassen, so verfallen alle Ansprüche des Auftraggebers auf die Miete derselben und wir haben das Recht, die Ausrüstungsgegenstände wieder in unseren Besitz zu nehmen. Wo immer sich diese in Örtlichkeiten, die der Kontrolle des Auftraggebers, seiner Gläubiger oder Verwalter unterliegen befinden, haben wir Recht auf Zugang, um die Ausrüstungsgegenstände zurückzuholen, wobei der Auftraggeber für alle durch die Vertragsverletzung entstandenen Kosten aufzukommen hat, die Language Connect durch die Auffindung, Beschlagnahme, Wiedererlangung, Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung o.ä. entstanden sind.

9. AUFNAHMEN
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Aufnahmen davon in Kenntnis zu setzen, ob eine schauspielerische Wiedergabe der Skripts nötig ist, da dies anderen Eigentumsrechten und Kosten unterliegt und vorab vereinbart werden muss.

10. BEDINGUNGEN
Diese Geschäftsbedingungen sind in alle anderen Vereinbarungen Language Connects eingebunden, und alle von Language Connect erledigten Arbeiten unterliegen den jeweilig relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Language Connects. Jede Klausel dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen gilt eigenständig als separate Klausel und bleibt weiterhin gültig, auch wenn sich eine oder mehrere andere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nicht rechtskräftig oder irrelevant herausstellen sollten.

11. ANWENDBARES RECHT

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen Englands und die Vertragsparteien erklären hiermit, sich bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten der Rechtsprechung englischer Gerichte zu unterwerfen.