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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definitionen:

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich die Begriffe „Auftragnehmer“, „wir“, „unser/-er/-e/-es“ bzw. „uns“ auf Language Connect International Ltd (eingetragener Firmensitz: 64 Southwark Bridge Road, London SE1 0AS, UK; Handelsregisternummer: 7364250), und „Auftraggeber“ bzw. „Sie“, „Ihr/-er/-e/-es“steht für das Unternehmen, die Firma, Behörde, Organisation bzw. Privatperson, die Language Connect International Ltd mit Dienstleistungen beauftragt.
„Vertrag“ ist definiert als der Dienstleistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und unterliegt den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezieht sich auf die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
„Auftrag“ bezieht sich auf die von Ihnen bei uns angeforderten Dienstleistungen.
„Dienstleistungen“ bezieht sich auf die von uns für Sie ausgeführten Sprachdienstleistungen.
„Arbeitsunterlagen“ bezieht sich auf alle von uns durch Sie erhaltenen schriftlichen und mündlichen Informationen und Materialien, die zur Ausführung der Dienstleistungen nötig sind.
„Vertrauliche Informationen“ bezieht sich auf vertrauliche Informationen jeder Art und Form, die von Ihnen und/oder uns als vertraulich erachtet werden und die wir Ihnen oder Sie uns im Zusammenhang mit den Dienstleistungen offenlegen.

Durch die Auftragserteilung an uns geht der Auftraggeber einen Vertrag mit uns ein, der den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt:

1. ANWENDBARKEIT

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn der Auftragnehmer hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. VERWENDUNGSZWECK DER ÜBERSETZUNGEN

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verwendungszweck der Übersetzungen eindeutig und in schriftlicher Form anzugeben.

2.2 Insofern nicht ausdrücklich schriftlich angefordert, werden Übersetzungen ausschließlich zu Informationszwecken angefertigt, d.h. auf einem für allgemeine Kommunikation angebrachten Niveau.

2.3 Auf schriftliche Anfrage an den Auftragnehmer darf der Auftraggeber die Übersetzung als Enddokument verwenden, ohne diese einer weiteren Überprüfung seitens seiner selbst oder Dritter zu unterziehen, insofern es sich nicht um:

  • Ausschreibungen,
  • Patente, Verträge, Versicherungspolicen und andere Dokumente für rechtliche Zwecke,
  • für den Druck oder die Veröffentlichung bestimmte Dokumente
  • oder
  • Werbetexte handelt.

Letztere und alle anderen Zwecke, die eines höheren Qualitätsniveaus bedürfen und wo bestimmte Wortlaute rechtliche oder andere Konsequenzen haben könnten, müssen korrekturgelesen werden. Sollte der Auftraggeber uns mit dem Korrekturlesen beauftragen, fallen für die Revision die in unserer Preisliste angegebenen Gebühren an.

2.4 Sollte der Auftraggeber die Übersetzungen für andere als die angegebenen Zwecke verwenden wollen, so muss vorher die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers eingeholt werden, um sicherzustellen, dass die Übersetzungen für die neuen Verwendungszwecke geeignet sind. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, wenn nötig, die zuvor gelieferten Übersetzungen auf Kosten des Auftraggebers zu überarbeiten und an die neuen Zwecke anzupassen.

2.5 Sollte die Angabe des Verwendungszwecks unterlassen werden, so wird der Auftragnehmer die Übersetzung auf für Informationszwecke geeignetem Niveau anfertigen. Sollte die Übersetzung unserer Meinung nach eindeutig für andere Zwecke als die angegebenen bestimmt sein, so werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, bevor wir mit der Übersetzung beginnen, um uns den Verwendungszweck von Ihnen bestätigen zu lassen.

2.6 Der Auftragnehmer wird die Übersetzung entsprechend des erbrachten Qualitätsniveaus in Rechnung stellen.

3. KOSTENVORANSCHLÄGE

3.1 Kostenvoranschläge sind für beide Vertragspartner unverbindlich und bedürfen nach Auftragseingang der schriftlichen Bestätigung seitens des Auftragnehmers. Bis die Bestätigung durch den Auftragnehmer nicht erfolgt ist, ist die Auftragsannahme nicht garantiert. Schriftliche Kostenvoranschläge sind 30 Tage lang gültig und verfallen nach diesem Zeitraum automatisch, insofern seitens des Auftragnehmers keine gegenteilige schriftliche Aussage erfolgt ist.

3.2 Kostenvoranschläge unterliegen den Angaben des Auftraggebers bezüglich des Originaltexts sowie sonstiger Anweisungen Ihrerseits. Kostenvoranschläge können jederzeit angepasst werden, wenn unserer Meinung nach die Angaben zum Originaltext nicht ausreichend oder unzulänglich waren.

3.3 Bei allen auf unserer Webseite, in unseren Broschüren oder anderen von uns veröffentlichten Materialien enthaltenen Informationen handelt es sich um allgemeine Beschreibungen, und diese stellen keinen Teil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

4. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG, VERZUG

4.1 Insofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer. Auf unseren Rechnungen werden alle vorschriftsgemäß anfallenden Steuern und Ausgaben erhoben. Sollten wir durch Unterlassung Ihrerseits diese Steuern vorstrecken müssen, so behalten wir uns das Recht vor, Ihnen etwaige dadurch anfallende zusätzliche Gebühren und Zinsen in Rechnung zu stellen.

4.2 Insofern nicht anders in unserer Rechnung angegeben, erfolgt die Zahlung per Scheck oder Überweisung. Alle mit der Zahlung in Verbindung stehenden, von Banken und sonstigen Finanzinstituten erhobenen Gebühren, sind vom Auftraggeber zu begleichen und dürfen nicht von dem von uns in Rechnung gestellten Betrag abgezogen oder damit verrechnet werden.

4.3 Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden, es sei denn, einer der Geschäftsführer des Auftragnehmers stimmt einer Verlängerung schriftlich zu. Wenn die Rechnung nicht innerhalb der vorgeschriebenen 14 Tage beglichen wird, verfallen etwaige in den Kostenvoranschlägen eingeräumte Preisnachlässe.

4.4 Kostenvoranschläge in anderen Währungen als Euro basieren auf den Wechselkursen am Tage der Erstellung des Kostenvoranschlags, und Rechnungen basieren, insofern nicht anders angegeben, auf den am Tag der Rechnungsausstellung gültigen Wechselkursen.

4.5 Die Dienstleistungen werden gewöhnlicherweise erst nach Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt. Sollte die Ausführung eines Projekts jedoch 4 Wochen überschreiten, so ist nach Ablauf des ersten Monats eine Teilzahlung von 50 % des geschätzten Gesamtpreises zu leisten, während alle danach anfallenden Kosten nach Abschluss des Projekts zu zahlen sind.

4.6 Ohne Beeinträchtigung unserer anderen Rechte behalten wir uns das Recht vor, zur Deckung unserer Verwaltungsgebühren auf alle ausstehenden fälligen Beträge eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Gesamtbetrags, aber mindestens 5 € pro Monat, zu erheben. Sollte es sich als notwendig erweisen, eine Inkassofirma einzuschalten, um die Zahlung der ausstehenden Rechnung(en) zu erreichen, so werden dem Auftraggeber alle dadurch anfallenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.

4.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält der Auftragnehmer sich das Recht vor, alle ausstehenden Arbeiten an Projekten des Auftraggebers vorübergehend einzustellen, ohne dass dies andere Rechte des Auftragnehmers beeinträchtigen würde.

5. ARBEITSABSCHLUSS

5.1 Durch den Auftragnehmer angegebene Abgabetermine sind unverbindlich und nur geschätzt. Der Auftragnehmer wird alles in seiner Macht stehende tun, um diese Termine einzuhalten, ohne jedoch Haftung für mögliche Schäden oder Verluste zu übernehmen, die direkt oder indirekt durch eine verspätete Abgabe entstehen. Eine verspätete Abgabe durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, Zahlungen zurückzuhalten oder Beträge zu verrechnen.

5.2 Auftraggeber und Auftragnehmer können nach Ablauf des vorherigen Abgabetermins jederzeit einen neuen Abgabetermin vereinbaren. Sollte die Abgabe auch bis zu diesem Termin nicht erfolgt sein, werden von keiner der Parteien Kosten in Rechnung gestellt und der Vertrag gilt als gekündigt.

5.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, für die Arbeiten oder Teile der Arbeiten Subunternehmer seiner Wahl zu beauftragen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch versäumte Abgaben seitens des/der Subunternehmer(s) entstanden sind. Im Falle höherer Gewalt (Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, Bürgerunruhen, Naturkatastrophen, Krieg und andere von außen kommende, nicht voraussehbare und auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse) wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend benachrichtigen und von den Umständen in Kenntnis setzen. Fälle höherer Gewalt erlauben es sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber, den Auftrag zu stornieren. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, den Auftragnehmer für alle bereits ausgeführten Arbeiten zu entschädigen. Der Auftragnehmer wird in jeder Situation alle Bemühungen anstellen, um den Auftrag für den Kunden vollständig auszuführen.

6. ABGABE

Die Abgabe ist als erfolgt zu verstehen, sobald der Versand per E-Mail, Fax, Postsendung oder die Übergabe an einen Kurier erfolgt ist. Das Risiko eines Verlorengehens liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält jedoch eine Kopie des Textes zurück und wird im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung der Sendung kostenlos eine weitere Kopie senden.

7. DRINGLICHKEIT

Für dringende Projekte können Extragebühren erhoben werden. Da es aufgrund von Dringlichkeit zu Qualitätsbeeinträchtigungen kommen kann, da dem Auftragnehmer unter Umständen nicht genügend Zeit für vollständige Qualitätskontrollen zur Verfügung steht, übernimmt der Auftragnehmer für dadurch entstandene Qualitätsmängel keinerlei Haftung. Sollte die Dringlichkeit des Projekts Überstunden oder Wochenendarbeit erforderlich machen, können vom Auftragnehmer zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.

8. STORNIERUNG UND VORÜBERGEHENDE EINSTELLUNG

8.1 Sollte der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, einen bereits georderten Auftrag stornieren, so werden ihm die Kosten für alle bis zum Stornierungsdatum ausgeführten Arbeiten sowie alle anderen durch die Stornierung anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

8.2 Sollte der Auftraggeber die Arbeit an einem Projekt für mehr als 20 Tage unterbrechen oder verschieben, so werden ihm die Kosten für alle bis zum Einstellungsdatum ausgeführten Arbeiten sowie alle anderen durch die Unterbrechung bzw. den Aufschub anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

9. HAFTUNG

9.1 Der Auftragnehmer haftet für keinerlei dem Kunden entstandene Kosten, die aus Gründen resultieren, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen.

9.2 Die Gesamthaftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber darf nicht größer sein als der von uns für die den Anspruchsforderungen zugrunde liegenden Arbeiten erhobene Preis.

9.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden irgendwelcher Art (inkl. Einkommensausfall), die dem Kunden oder Dritten entstehen, und der Auftraggeber erklärt hiermit, uns für Folgeschäden jeder Art und Form schadlos zu halten.

9.4 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für keinerlei Irrtümer, die durch vor Eintritt des Vertrags von uns gemachte Angaben entstanden sind; weiterhin ist der Auftraggeber nicht berechtigt, aus einem derartigen Grund von diesem Vertrag zurückzutreten.

9.5 Sollte der Auftraggeber Übersetzungen für andere als die vom Auftragnehmer vorgesehene Zwecke verwenden, so steht dem Auftraggeber keine Entschädigung seitens des Auftragnehmers zu, egal welcher Art, und der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von allen derartigen Ansprüchen frei.

9.6 Der Auftraggeber erkennt hiermit an, dass bei allen Übermittlungen über das Internet (auch in verschlüsselter Form) immer die Gefahr besteht, dass diese von unberechtigten Dritten abgefangen werden könnten und dass wir daher für auf diese Art verloren gegangene, beschädigte oder offengelegte Dateien keinerlei Haftung übernehmen.

Für Übersetzungsarbeiten:

(a) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für dem Kunden entstandene Profit-, Geschäfts-, Vertrags-, Umsatz- oder Firmenwertverluste, Nichteintritt erhoffter Kosteneinsparungen, Rufschädigung und/oder andere indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art.
(b) Obwohl der Auftragnehmer alle Anstrengungen unternehmen wird, den Originaltext so akkurat und natürlich klingend wie möglich zu übersetzen, erkennt der Auftraggeber hiermit an, dass ein übersetzter Text anders klingen kann als wäre er direkt in der Zielsprache verfasst worden und der Auftragnehmer daher keinerlei Haftung für eine vermeintliche Verringerung der Werbefähigkeit übernimmt. Wir behalten uns das Recht vor, Sie auf eventuelle Fehler oder Auslassungen in dem von Ihnen vorgelegten Materialien hinzuweisen, können jedoch nicht für eine Unterlassung solcher Hinweise haftbar gemacht werden.
(c) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Konvertierungsfehler von einem Maßsystem in ein anderes, Fehler bei der Transliteration oder Transkription von Namen oder anderen Hauptwörtern von einer Buchstabenschrift (z.B. Kyrillisch, Arabisch) in eine andere oder die Übersetzung von Akronymen und Abkürzungen sowie durch Unleserlichkeit der von Ihnen gelieferten Arbeitsunterlagen entstandene Fehler und eventuell aus diesen Gründen entstandene Folgeschäden oder Verluste.
(d) Im Falle durch vom Auftragnehmer gemachte, maßgebliche Fehler oder Auslassungen, steht es dem Auftragnehmer frei, zur Entschädigung des Auftraggebers entweder die Übersetzungen zu überarbeiten oder für die dem Auftraggeber durch zusätzliche Druckarbeiten entstandene Kosten aufzukommen; jedoch nur bis maximal dem gleichen Betrag, den wir dem Auftraggeber für diese Übersetzung in Rechnung gestellt haben und nur wenn
1. die Zahlung derselben bereits gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt ist und
2. der Auftraggeber die Übersetzung ausschließlich für den in Auftrag gestellten Zweck verwendet hat.
Die Überarbeitung der Übersetzung darf nur durch den Auftragnehmer ausgeführt werden, und der Auftraggeber ist verpflichtet, uns innerhalb von 10 Werktagen nach unserer Lieferung der Übersetzung von solchen Fehlern oder Auslassungen in Kenntnis zu setzen. Im Falle von für den Druck vorgesehenen Materialien haften wir nur dann, wenn uns die gesetzte Endfassung vor deren Druck zur Kontrolle vorgelegt wurde. Die Überprüfung von Zahlen und Programmiercodes unterliegt dem Auftraggeber, und der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit.
(e) Insofern innerhalb der vereinbarten Dienstleistungen vorgesehen ist, dem Auftraggeber Soft- bzw. Hardproofs zur Revision vorzulegen, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für vom Kunden übersehene Fehler bzw. vom Auftraggeber vorgenommene, eventuell fehlerhafte, Änderungen.

10. ILLEGALE INHALTE

Der Auftraggeber sichert hiermit zu, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Übersetzungen weder Copyrights oder andere Urheberrechte verletzen noch anstößiges, lästerliches oder beleidigendes Material enthalten, und er hält hiermit den Auftragnehmer schadlos bezüglich aller Klagen, Ansprüche, Rechtsverfahren, Kosten und Schäden, die durch oder aufgrund von mutmaßlicher oder erwiesener Nichteinhaltung dieser Klausel erhoben werden bzw. daraus entstehen sowie bezüglich jedweder durch Dritte erhobener Ansprüche.

11. STELLUNGNAHME

Mündliche Stellungnahmen bzw. Aussagen seitens des Auftraggebers und Auftragnehmers werden vom Auftragnehmer hiermit als unverbindlich erklärt und wir können für solche nicht haftbar gemacht werden.

12. ABWERBUNG VON ÜBERSETZERN, DOLMETSCHERN, SYNCHRONSPRECHERN UND ANDEREN

Insofern nicht anders zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich vereinbart, ist es dem Auftraggeber und dessen Geschäftspartnern nicht gestattet, im ersten Jahr nach Vertragsende, direkt oder indirekt, zum eigenen Nutzen oder dem Nutzen Dritter, Übersetzer, Dolmetscher, Synchronsprecher oder sonstige Personen abzuwerben oder abzuwerben zu versuchen, die im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Projekts an Arbeiten für den Auftraggeber teilgenommen haben. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit den oder die Beeinflussung der Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, die Mitarbeiter oder Subunternehmer nach deren Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen zu beschäftigen. Sollte es zu einem Verstoß gegen diese Klausel kommen, so ist der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu folgenden Zahlungen verpflichtet:
(a) Tritt die jeweilige Person in ein Angestelltenverhältnis mit dem Auftraggeber oder einem Geschäftspartner desselben ein, so wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 50 % des Bruttojahresgehalts besagter Person, jedoch mindestens 10.000,- fällig;
(b) Tritt die jeweilige Person in ein andersartiges Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber oder einem Geschäftspartner desselben ein, so wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 50 % des Jahreseinkommens besagter Person, jedoch mindestens 10.000,- fällig.

Im Sinne dieser Klausel ist mit „Geschäftspartner“ jeder Partner des Kunden gemeint und jede Firma, in der der Kunde selbst oder ein Unternehmen in dem er zu den Teilhabern gehört, mindestens ein Drittel des ausgegebenen Aktienkapitals innehält (gemäß Abschnitt 737 des Companies Act 1985 des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands) sowie jegliche Tochterfirmen desselben bzw. derselben. Mit „Jeweilige Person“ ist jeder Übersetzer, Dolmetscher, Synchronsprecher, Phonotypist oder jede andere Person gemeint, der/die vom Auftragnehmer direkt oder indirekt mit (Teilen) der Arbeit für den Auftraggeber beauftragt wurde und im Laufe der ersten zwölf Monate nach Vertragsende vom Auftraggeber oder dessen Geschäftspartnern wie oben erläutert entgegen dieser Klausel Arbeit ausgeführt hat.

13. COPYRIGHT

Die Copyrights und Urheberrechte der Übersetzung bleiben bis zu ihrer vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber im Besitz des Auftragnehmers. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer und dessen Subunternehmern hiermit das Recht ein, für die Dauer dieser Vereinbarung und/oder der Dienstleistungsdurchführung, Kopien der Arbeitsunterlagen zu behalten und zu verwenden.

14. VERTRAULICHKEIT

14.1 Beide Vertragsparteien erklären sich hiermit einverstanden, Dritten keinerlei Vertrauliche Informationen der anderen Partei zugänglich zu machen, insofern nicht eine der unter Klausel 14.2 beschriebenen Situationen eintritt.

14.2 Jede der Vertragsparteien hat das Recht bzw. ist verpflichtet, Vertrauliche Informationen der anderen Partei zugänglich zu machen, wenn:

(a) dies rechtlich vorgeschrieben ist bzw. von einer öffentlichen Aufsichtsbehörde verlangt wird; jedoch verpflichtet sich die Partei, die die Vertrauliche Information zugänglich macht, außerdem wenn möglich:

(I.) die andere Partei von dieser Notwendigkeit in Kenntnis zu setzen und

(II.) die andere Partei bezüglich Art, Umfang, Zeitpunkt oder Anfechtung der Zugänglichmachung zu unterstützen;

(b) die Ausführung der Dienstleistungen es erforderlich macht, Vertrauliche Informationen den eigenen Angestellten bzw. Angestellten der Subunternehmer zugänglich zu machen; jedoch ausschließlich unter Vorbehalt, dass diese:

(I.) von der Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt werden und

(II.) sich diesen unterwerfen, so als ob sie einer der Vertragspartner wären.

15. DATENSCHUTZ

15.1 Beide Parteien versichern hiermit, dass sie sich bei der Ausführung ihrer jeweiligen Pflichten im Rahmen dieses Vertrags zu jeder Zeit gemäß des Data Protection Act 1998 des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands verhalten werden.

15.2 Der Auftragnehmer erkennt hiermit an, dass er sich, sollte während der Vertragslaufzeit eine Verarbeitung der Auftraggeberdaten nötig sein, dies nur im Rahmen der Anweisungen seitens des Auftraggebers unternehmen wird.

16. STREITBEILEGUNG

Beide Parteien werden sich bemühen, Streitigkeiten in Treu und Glauben beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, kann auf Anfrage einer der beiden Parteien, die Streitigkeit an einen vom Präsidenten der Association of Translation Companies (ATC) bestimmten und von beiden Parteien vereinbarten Schiedsmann übergeben werden. Die Entscheidung des Schiedsgremiums der ATC ist für beide Parteien verbindlich und endgültig. Die Kosten für das Schiedsverfahren der ATC wird von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.

17. ANWENDBARES RECHT

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen Englands und die Vertragsparteien erklären hiermit, sich bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten der Rechtsprechung englischer Gerichte zu unterwerfen.

Language Connect behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Aktueller Stand 30. Sep 2010.

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dolmetscher- und Synchronisationsservices.